Am 1. Oktober 2026 beginnt in der Schweiz ein neues Zeitalter der Unternehmenstransparenz: Das Transparenzregister Schweiz nimmt seinen Betrieb auf und verpflichtet Zehntausende von Firmen, ihre wirtschaftlich Berechtigten elektronisch zu melden. Für Treuhänder und ihre Klienten beginnt damit eine wichtige Vorbereitungsphase – mit klaren Fristen, neuen Prozessen und der Chance, Compliance proaktiv zu gestalten.
Was ist das Transparenzregister – und warum jetzt?
Das Transparenzregister ist ein zentrales, nicht öffentliches Bundesregister, das vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt wird. Es erfasst jene natürlichen Personen, die eine juristische Person tatsächlich kontrollieren, sei es durch Kapitalbeteiligung, Stimmrechte oder andere Kontrollmechanismen.
Hintergrund ist die verstärkte Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie die Angleichung an internationale Standards (FATF). Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) und die dazugehörige Verordnung (TJPV) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft – dies hat der Bundesrat am 12. Juni 2026 verbindlich festgelegt.
Wer ist betroffen?
Dem TJPG unterstellt sind insbesondere:
Nicht betroffen sind Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Vereine, Stiftungen, börsenkotierte Gesellschaften sowie öffentlich-rechtliche juristische Personen.
In der Praxis betrifft dies die überwiegende Mehrheit der AGs, GmbHs und Genossenschaften in der Schweiz.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?
Eine natürliche Person ist dann wirtschaftlich berechtigt, wenn sie das Unternehmen direkt oder indirekt mit mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte kontrolliert oder auf andere Weise einen beherrschenden Einfluss ausübt.
Konkret umfasst dies:
Wichtig: Es können mehrere wirtschaftlich Berechtigte existieren und die wirtschaftlich Berechtigten müssen nicht mit den im Handelsregister eingetragenen Personen identisch sein.
Fristen im Überblick
Das TJPG tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Datum beginnen die Übergangsfristen für die Erstmeldung zu laufen.
| Gesellschaftstyp | Frist für Erstmeldung |
|---|---|
| Alle wirtschaftlich Berechtigten, die bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen sind | 2 Jahre (bis zum 1. Oktober 2028) |
| AG mit ordentlicher Revision | 3 Monate (bis ca. zum 1. Januar 2027) |
| Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision | 4 Monate |
| AG ohne ordentliche Revision | 5 Monate |
| Übrige Gesellschaften ohne Revision | 6 Monate (bis ca. zum 1. April 2027) |
| Ausländische juristische Personen | 6 Monate |
Achtung: Wird vor Fristablauf eine Handelsregisteränderung vorgenommen, muss die Meldung innerhalb eines Monats nach dieser Änderung erfolgen. Danach gilt: Jede Änderung der wirtschaftlichen Berechtigung ist innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme zu melden.
So bereiten Sie sich jetzt Schritt für Schritt vor
1. Registrierung auf EasyGov.swiss
Die Meldungen erfolgen ausschliesslich elektronisch über die Bundesplattform EasyGov.swiss. Die Registrierung ist bereits heute möglich und kostenlos. Das SECO und das BJ empfehlen dies ausdrücklich, um beim Start am 1. Oktober bereit zu sein.
Ein Pilotversuch läuft seit dem 16. Juni 2026 und erlaubt ausgewählten Unternehmen, die Meldung bereits jetzt zu testen. Diese Daten können später direkt übernommen werden.
2. Bestandsaufnahme der Eigentümer- und Kontrollstrukturen
Erstellen Sie eine Übersicht aller Beteiligungsverhältnisse und Kontrollmechanismen.
Diese Analyse bildet die Grundlage für die korrekte Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Identifikation und Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten
Sammeln Sie die erforderlichen Angaben:
Die Informationen erhalten Sie von Ihren Aktionären, Gesellschaftern oder direkt von den wirtschaftlich Berechtigten. Diese sind ihrerseits gesetzlich zur Meldung verpflichtet.
4. Dokumentation und Update-Prozess
Auch wenn das interne Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten zum 1. Oktober 2026 entfällt, empfiehlt sich eine interne Dokumentation als Nachweis der Sorgfaltspflicht.
Implementieren Sie einen Prozess, um Änderungen (Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen, neue Kontrollrechte) zeitnah zu erfassen und innerhalb eines Monats zu melden.
5. Bereinigung bestehender Unterlagen
Viele Firmen führen das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten integriert im Aktien- oder Stammanteilbuch. Da diese Pflicht entfällt, sollten Sie bei nächster Gelegenheit ein bereinigtes Buch einführen. Das alte Verzeichnis ist jedoch zehn Jahre aufzubewahren (bis zum 30. September 2036).
Der typische Ablauf mit dem Treuhänder
In der Praxis koordinieren und führen die Treuhänder die Meldung für ihre Klienten häufig selbst durch. Ein bewährter Ablauf sieht wie folgt aus:
| Phase | Tätigkeit Treuhänder | Tätigkeit Klient |
|---|---|---|
| Vorbereitung | Registrierung auf EasyGov für den Kunden; Einholung der Vollmacht | Unterzeichnung der Vollmacht, Bereitstellung der Handelsregisterauszüge |
| Analyse | Prüfung der Beteiligungsstruktur, Identifikation potenzieller wirtschaftlich Berechtigter | Beantwortung von Rückfragen, Kontakt zu Aktionären/Gesellschaftern bei Unklarheiten |
| Datenerhebung | Sammlung der erforderlichen Angaben | Weiterleitung an Gesellschafter |
| Plausibilisierung | Abgleich mit bestehenden Unterlagen (Handelsregister, Aktienbuch), Dokumentation der Prüfung | Freigabe der erfassten Daten |
| Meldung | Elektronische Einreichung via EasyGov, Speicherung der Bestätigung | Erhalt der Bestätigung; Information an Verwaltungsrat/Geschäftsleitung |
| Follow-up | Einrichtung eines Erinnerungssystems für Änderungen; Schulung der internen Verantwortlichen | Benennung einer internen Ansprechperson für künftige Änderungen |
Die Verantwortung für korrekte und fristgerechte Meldungen liegt zwar beim obersten Leitungsorgan der Gesellschaft, auch bei Delegation an Dritte. Ein professioneller Treuhänder reduziert jedoch das Risiko von Fehlern, Fristversäumnissen und damit verbundenen Sanktionen (Bussen bis zu CHF 500’000).
Vereinfachtes Meldeverfahren für einfache Fälle
Für bestimmte Konstellationen sieht die Verordnung ein vereinfachtes Meldeverfahren vor:
Diese Vereinfachung spart Zeit und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
Was kostet die Meldung?
Die Registrierung auf EasyGov sowie die Meldung selbst sind kostenlos. Eventuell fallen interne Aufwendungen für die Datenerhebung oder externe Beratungsleistungen an.
Sanktionen bei Nichtbeachtung
Verstösse gegen die Meldepflichten können mit Bussen bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Zudem können Aufsichtsbehörden Massnahmen ergreifen. Bei Transaktionen (Verkauf, Finanzierung, Nachfolge) können fehlende Eintragungen zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
Fazit: Jetzt handeln, später ruhig schlafen
Der Countdown läuft. Ab dem 1. Oktober 2026 beginnt für Tausende von Schweizer Unternehmen die Zeit zu laufen. Wer sich frühzeitig registriert, seine Strukturen analysiert und einen klaren Prozess mit dem Treuhänder etabliert, vermeidet Zeitdruck, reduziert Risiken und positioniert sich gegenüber Behörden, Banken und Geschäftspartnern als compliant und vertrauenswürdig.
Ihr nächster Schritt: Registrieren Sie sich noch diese Woche auf EasyGov.swiss und kontaktieren Sie Ihren Treuhänder, um eine erste Bestandsaufnahme Ihrer Eigentümerstruktur zu machen.
Hier gibt’s weitere Informationen zu diesem Thema:
Transparenzregister – easygov.swiss
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