Mit einem Testament oder einem Erbvertrag stellen Sie frühzeitig sicher, dass im Fall ihres Ablebens ihre persönlichen Wünsche respektiert werden. Der Vorsorgeauftrag ist eine vorgängige, selbstbestimmte, private Regelung für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit, mit dem Ziel, behördliche Massnahmen und eine wesentliche Kontrolle durch die KESB zu vermeiden.
Leistungsübersicht
Güterrechtliche Auseinandersetzung
Erbrechtliche Auseinandersetzung / Teilung
Güterstände
Ehevertrag
Erbvertrag
Letztwillige Verfügung / Testament
Erbanteile / Pflichtteile / verfügbare Quoten
Möglichkeiten der Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten / des überlebenden eingetragenen Partners
Vermächtnis
Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung
Vollmacht
Das Nachlassverfahren ist ein rechtlicher Prozess, in dem festgelegt wird, wie ein Nachlass nach dem Tod einer Person verteilt wird. Wenn Sie kein Testament haben, wird Ihr Vermögen gemäss dem gültigen Erbrecht verteilt. Mit einem Testament können Sie jedoch sicherstellen, dass Ihr Eigentum und andere Besitztümer an die Personen gehen, die Sie ausgewählt haben. Wir ermöglichen es Ihnen, Ihre Ziele kostengünstig zu erreichen und unnötig hohe Kosten zu vermeiden.
Mit Ihrem Testament stellen Sie sicher, dass Ihre Familie und Freunde auch nach Ihrem Tod versorgt sind.