Steuererklärung und Steueroptimierung für Privatpersonen in der Schweiz

Die Steuererklärungsunterlagen für das Jahr 2025 wurden verschickt. Diese jährliche Pflicht, bei der Einkommen, Vermögen und Abzüge erfasst werden, bietet Chancen. Durch gezielte Optimierung können Steuerzahler ihre Belastung legal senken, indem sie alle verfügbaren Abzüge nutzen. CM Treuhand bietet hierfür Unterstützung an.

Steuererklärung abgeben

Natürliche Personen reichen die Steuererklärung typischerweise bis Ende März oder später mit Verlängerung ein. Benötigte Unterlagen sind unter anderem Lohnausweise, Rentenbescheinigungen, Zinsgutschriften und Belege für Abzüge. Eine vollständige Checkliste finden Sie hier:


Checkliste für die Steuererklärung

Steueroptimierungsmöglichkeiten für Privatpersonen in der Schweiz

Natürliche Personen in der Schweiz können ihre Steuerlast durch gesetzlich vorgesehene Abzüge und Strategien senken. Im Folgenden werden die wichtigsten Optionen ausführlich aufgelistet.

Vorsorge und Pensionskassen

Einzahlungen in die Säule 3a zählen zu den effektivsten Möglichkeiten. Angestellte mit Pensionskasse dürfen 2026 bis CHF 7’258 einzahlen, Selbstständige ohne bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens (max. CHF 36’288). Rückwirkende Nachzahlungen für bis zu 10 Jahre sind neu möglich.

  • Pensionskasseneinkäufe (Säule 2a): Freiwillige Einzahlungen in Lücken des Vorsorgeausweises mindern das steuerbare Einkommen. Aufgrund der Progression sollten Sie diese auf mehrere Jahre verteilen.
  • Private Versicherungen: Die Prämien für Unfall- und Lebensversicherungen sind bis zu einem Betrag von CHF 1’800 (Ledige) bzw. CHF 3’600 (Verheiratete) bei der Bundessteuer absetzbar.

Berufliche und Pendlerabzüge

Berufskostenpauschalen und tatsächliche Ausgaben senken das Einkommen.

  • Fahrtkosten: Pauschale oder Kilometerentschädigung, in manchen Kantonen gibt es eine Homeoffice-Pauschale.
  • Weiterbildung: Kurs- und Fortbildungskosten inklusive Material und Fahrt sind voll absetzbar.
  • Arbeitsmaterial: Computer, Homeoffice-Möbel bis zu bestimmten Pauschalen (z. B. CHF 3’000 Bund).

Familien- und Sozialabzüge

Der Familienstatus bietet gezielte Entlastungen.

    • Kinderabzüge: Pro Kind CHF 6’500 (Bund), plus Betreuungskosten, Unterhaltszahlungen sind absetzbar.

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