In der Schweiz wird der Eigenmietwert abgeschafft. Das bedeutet konkret, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften den Eigenmietwert künftig nicht mehr als fiktives Einkommen versteuern müssen. Die Reform wird voraussichtlich frühestens am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Bis dahin gilt die bestehende Regelung weiter, und bestehende Abzugsmöglichkeiten können genutzt werden.
Was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts?
Bis zur Umsetzung frühestens im Jahr 2028 bleibt die bisherige Regelung gültig. Es bestehen Chancen zur Optimierung.
Optimierungsmöglichkeiten bis zur Einführung
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