Steuern für Privatpersonen
Sie möchten Ihre Steuererklärung im Kanton Thurgau ausfüllen lassen – korrekt, ohne Stress und persönlich betreut? CM Treuhand aus Bottighofen bei Kreuzlingen übernimmt Ihre Steuererklärung zuverlässig, verständlich und rechtssicher: für Angestellte, Selbstständige, Pensionierte, Grenzgänger und Eigentümer. Wir prüfen, welche Abzüge in Ihrem Fall greifen, und reichen fristgerecht beim Steueramt ein.
Viele verpassen steuerliche Abzüge, weil sie nicht wissen, was geltend gemacht werden kann. Gerade bei Säule 3a, Krankheitskosten, Berufsauslagen oder Fahrkosten kann eine fachkundige Prüfung zu einer deutlichen Steuerersparnis führen. Zudem vermeiden Sie formale Fehler, Rückfragen vom Steueramt oder unnötige Verzögerungen. Wir füllen Ihre Steuererklärung vollständig aus, prüfen die Unterlagen und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Steueramt im Thurgau ein.
Einfach, transparent und zum Fixpreis
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Ob Angestellter, Selbstständiger oder Pensionierter: Wir analysieren Ihre Einkünfte, Abzüge und Vermögenswerte und finden Optimierungsmöglichkeiten.
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Wir erstellen Ihre komplette Steuererklärung inklusive Einkommens- und Vermögenssteuer und reichen sie fristgerecht beim Steueramt ein. Auch Quellensteuer-Korrekturen und Rückfragen des Steueramts übernehmen wir.
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Säule 3a, Weiterbildungskosten oder Eigenheim: Wir zeigen, was Sie abziehen können und wie Sie langfristig Steuern sparen.
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Grenzgänger, Immobilienbesitzer oder bei Wohnsitzwechsel: Wir finden die passende Lösung, verständlich und rechtssicher.
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Sie wählen: Pauschalpaket oder Abrechnung nach Aufwand. In jedem Fall profitieren Sie von klarer Kostentransparenz.
Wer hier wohnt, kennt die Themen: Liegenschaft, Pensionskasseneinkauf, Wertschriften, Kinderabzüge. Wir erstellen Ihre Steuererklärung termingerecht und prüfen, welche Abzüge in Ihrem Fall tatsächlich greifen. Sie unterschreiben eine Deklaration, die Sie verstehen – und geben das Thema ab, bevor die Frist drängt.
Wir berücksichtigen unter anderem Säule 3a, Berufsauslagen und Fahrkosten, Weiterbildung, Spenden, Krankheits- und Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsbeiträge, Hypothekarzinsen sowie den Unterhalt Ihrer Liegenschaft.
Nach der ersten Kontaktaufnahme erhalten Sie eine kurze Checkliste mit allen Unterlagen, die wir benötigen. Sie können uns die Dokumente per Post, digital oder persönlich übermitteln. Sobald alles vorliegt, bearbeiten wir Ihre Steuererklärung innerhalb weniger Tage – auf Wunsch auch mit persönlichem Beratungsgespräch.
Sie bestimmen den Umfang, wir kümmern uns um den Rest und bieten Ihnen dafür einen fairen Pauschalpreis pro Jahr.
Klare und planbare Preise ohne Überraschungen.
Unser Modell reduziert Ihren administrativen Aufwand.
Abrechnung nach tatsächlichen Stunden ist auf Wunsch möglich.
Vermeiden Sie Stress, Zeitverlust und Rückfragen vom Steueramt. Lassen Sie Ihre Steuererklärung im Thurgau professionell erledigen – bei CM Treuhand in Bottighofen bei Kreuzlingen.
Massgebend ist das Datum, das auf Ihrer Steuererklärung vorgedruckt ist. Reicht die Zeit nicht, können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Fristerstreckung beantragen – ein erstes Gesuch wird in der Regel bis 30. September bewilligt. Als Treuhänder können wir für unsere Kundinnen und Kunden eine Fristerstreckung bis 31. Dezember beantragen.
In der Regel: Lohnausweise oder Rentenbescheinigungen, Bescheinigungen zur Säule 3a und zu Pensionskasseneinkäufen, Bank- und Depotauszüge per 31. Dezember, Hypothekar- und Schuldzinsausweise sowie Belege zu Krankheits-, Kinderbetreuungs- und Weiterbildungskosten, Spenden und Liegenschaftsunterhalt. Dazu die letzte Steuerveranlagung. Nach der Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns eine Checkliste.
Der Preis hängt vom Umfang ab, zum Beispiel von Liegenschaften, Wertschriften oder selbstständiger Tätigkeit. Sie erhalten vorab einen Pauschalpreis, damit Sie die Kosten kennen. Auf Wunsch rechnen wir nach effektivem Aufwand ab.
Ja. Sie können uns die Dokumente digital, per Post oder persönlich in Bottighofen übergeben.
Ja – wir übernehmen auch Korrekturanträge, Rückfragen des Steueramts und zusätzliche Eingaben.
Ja. Für Einzelfirmen, GmbHs und AGs finden Sie alle Informationen auf unserer Seite Steuerberatung für Unternehmen.
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